Private Krankenkasse

Die Kosten für ambulante Psychotherapie werden in der Regel von den Privaten Krankenversicherungen übernommen. Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Leistungen enthalten sind. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfeberechtigte

Die Kostenübernahme durch die Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erfolgt meist problemlos. Lassen Sie sich die zur Beantragung erforderlichen Formulare vor dem Erstgespräch zuschicken. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Heilfürsorge: Bundeswehr und Bundespolizei

Soldat*innen können Psychotherapie in meiner Praxis in Anspruch nehmen. Sie benötigen für das Erstgespräch den „Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung“ (San/Bw/0218). Auf dieser Grundlage können dann die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden.

Seit 2018 haben auch Bundespolizist*innen die Möglichkeit, Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Nach einer ersten Sitzung, der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde, kann der Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Heilfürsorgestelle der Bundespolizei gestellt werden.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbstverständlich auch selbst übernehmen. Dann entfällt das komplette Antragsverfahren. Ein weiterer Vorteil für Selbstzahler*innen ist, dass bei Ihrer Krankenkasse keine Behandlung und Diagnose dokumentiert werden. Dies kann relevant sein, wenn Sie in Zukunft verbeamtet werden oder andere Versicherungen abschließen möchten.

Die Abrechnung für Selbstzahler*innen erfolgt verpflichtend nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).  Das Honorar für eine Einzelsitzung Verhaltenstherapie (mind. 50 Min., 2,3-facher Satz) beträgt derzeit 100,55 EUR. Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie von mir im Erstgespräch.

Paartherapie

Paartherapie ist keine Kassenleistung in der Verhaltenstherapie. Die Kosten für eine Sitzung (60 Minuten) belaufen sich auf 120 EUR.

Gesetzliche Krankenversicherung

Ich führe eine Privatpraxis und kann leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Falls Sie Psychotherapie dringend benötigen und keinen Platz in einer Praxis mit Kassenzulassung finden, können Sie für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis einen Antrag auf Kostenerstattung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen (vgl. § 13 Absatz 3 SGB V).

Kostenerstattung bedeutet, dass vor Aufnahme der Psychotherapie ein Antrag bei ihrer Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt werden muss. Bitte fragen sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Voraussetzungen Sie für eine Übernahme der Kosten benötigen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich.